Abwicklung
Der Erwerb einer SCUR24-Vorratsgesellschaft ist einfach und klar strukturiert, um eine schnelle Abwicklung sicherzustellen:
1. Kontaktaufnahme/Reservierung
Im Anschluss an eine Kontaktaufnahme bzw. Reservierung erhalten Sie von uns umgehend sämtliche Unterlagen der von Ihnen gewünschten Vorratsgesellschaft (Gründungsunterlagen, Gesellschaftsvertrag, Handelsregisterauszug, Eröffnungsbilanz etc.) nebst des Entwurfes des Kaufvertrages per Email zugesandt.
2. Vorbereitung Beurkundung
Der Erwerb einer UG, GmbH, UG & Co. KG und GmbH & Co. KG erfordert eine notarielle Beurkundung des Kaufvertrages. Die Vorbereitung des Beurkundungstermins, d.h. zumindest die Erstellung des Kaufvertrages auf der Grundlage des von uns zur Verfügung gestellten Musters, kann durch Ihren Anwalt, durch einen Notar oder wenn gewünscht durch uns erfolgen. Grundsätzlich benötigen wir dazu die Angaben des neuen Geschäftsführers und des Erwerbers bzw. der Erwerber. Die zum Erwerb erforderliche Dokumentation wird im Vorfeld der Beurkundung per Email mit uns abgestimmt.
3. Sicherstellung Kaufpreiszahlung
Da der Erwerb einer Vorratsgesellschaft grundsätzlich sofort mit Abschluss der notariellen Beurkundung wirksam wird, muss im Zeitpunkt der Beurkundung die Zahlung des Kaufpreises ebenfalls sichergestellt sein. Mit dem Erwerb der Vorratsgesellschaft erhält nämlich die von Ihnen eingesetzte Geschäftsführung sofort die Verfügungsmacht über die jeweils voll eingezahlten Einlagen der jeweiligen Vorratsgesellschaft.
Vor diesem Hintergrund akzeptieren wir zur Sicherstellung des Kaufpreises die nachfolgenden Optionen:
- Vorabzahlung des Kaufpreises
(Hinweis: Bei einer Vorabzahlung bieten wir Ihnen zudem einen Preisnachlass auf den regulären Kaufpreis einer Vorratsgesellschaft an)
- Abwicklung über ein Anderkonto eines Rechtsanwalts oder Notars,
d.h. Beurkundung erst mit Zahlungseingang auf dem Anderkonto
(Hinweis: bei einer Abwicklung über Anderkonten entstehen in der Regel zusätzliche Kosten)
- Gewährleistung der Kaufpreiszahlung durch einen Rechtsanwalt oder Notar
(Gutsagungserklärung für den Kaufpreis)
Sobald die Kaufpreiszahlung sichergestellt wurde, erhalten Sie das Original einer Vollmacht, mit der Sie den Notartermin eigenständig wahrnehmen können. Bei Bedarf ist die Versendung der Vollmacht auch direkt zu Händen des beurkundenden Notars möglich.
4. Beurkundung
Erfahrungsgemäß ist die rechtzeitige Vereinbarung eines Notartermins eine Grundvoraussetzung für einen schnellen Erwerb einer Vorratsgesellschaft. Die vorstehend beschriebenen Vorbereitungen für den Notartermin sind in der Regel in wenigen Stunden abgeschlossen, sodass eine Beurkundung spätestens am Folgetag erfolgen kann und damit ein Erwerb binnen 24 Stunden sichergestellt ist.