Dienstleistungen
Um unser Service-Profil abzurunden, bieten wir Ihnen zudem die folgenden Dienstleistungen an:
Treuhandverwaltung
Die Gesellschafterstellung in einer UG/GmbH ist aus der beim Handelsregister hinterlegten Gesellschafterliste ersichtlich; bei einer KG geht die Gesellschafterstellung unmittelbar durch die entsprechende Eintragung im Handelsregister hervor. Um dennoch die Vertraulichkeit betreffend die Gesellschafterstellung sicherzustellen, bietet sich das Halten von Gesellschaftsbeteiligungen über einen Treuhänder an. Darüber hinaus kann die Zwischenschaltung eines Treuhänders auf Grund von bilanz- und steuerrechtlichen Erwägungen in Betracht gezogen werden.
Vor diesem Hintergrund bieten wir die Übernahme der treuhänderischen Verwaltung von Gesellschaftsbeteiligungen an. Die konkrete Ausgestaltung des Treuhandverhältnisses wird jeweils individuell an Ihre speziellen Bedürfnisse angepasst.
Liquidation
Die Liquidation von Gesellschaften erfordert das Einhalten von gesetzlich vordefinierten Formalien (Auflösungsbeschluss, Bestellung eines Liquidators, Gläubigeraufruf etc.) und ist deshalb in der Regel kurzfristig nicht umzusetzen. Wir können Sie bei der Liquidation von Gesellschaften unterstützen und Ihnen in diesem Zusammenhang verschiedene Pakete anbieten:
- Stellung eines Liquidators
- Erwerb der zu liquidierenden Gesellschaft gegen einen fixen Kaufpreis.
Der sofort zu zahlende fixe Kaufpreis orientiert sich dabei an dem voraussichtlich zu erwartenden Liquidationserlös abzüglich der Liquidationskosten sowie unter Berücksichtigung des von uns zu tragenden Zins- und Delkredere-Risikos.
- Erwerb der zu liquidierenden Gesellschaft gegen einen variablen Kaufpreis.
Der variable Kaufpreis entspricht dem Liquidationserlös abzüglich der Liquidationskosten und wird im Zeitpunkt des Abschlusses der Liquidation an die Gesellschafter ausgezahlt. Eine Gestaltung mit einem variablen Kaufpreis ist immer dann angezeigt, wenn eine Bestimmung des Liquidationserlöses bzw. der Liquidationskosten im Voraus nicht verlässlich möglich ist.
- Individuelle Gestaltungen
Denkbar sind zudem sämtliche Mischformen der vorstehend dargestellten Optionen. Es könnte z.B. Sinn machen, dass die zu liquidierende Gesellschaft von uns erworben und der bisherige Geschäftsführer als Liquidator bestellt wird. Auf diese Weise könnte die besondere Sachkenntnis des bisherigen Geschäftsführers bei der Abwicklung des operativen Geschäfts genutzt werden; sobald die Abwicklung des operativen Geschäfts im Wesentlichen beendet ist, würde der bisherige Geschäftsführer durch einen in der Regel deutlich kostengünstigeren Liquidator von unserer Seite ersetzt werden.
Wir würden uns freuen, Ihnen eine individuelle Lösung für die Liquidation Ihrer Gesellschaft anbieten zu können.
Interim-Geschäftsführung
Die Stellung eines Interim-Geschäftsführers wird in der Regel bei einem unerwarteten Ausfall bzw. Verhinderung eines Geschäftsführers erforderlich, insbesondere wenn das mit der Nachbesetzung verbundene Auswahlverfahren nicht kurzfristig durchgeführt werden kann. Darüber hinaus kann die Bestellung eines Interim-Geschäftsführers im Rahmen einer Transaktion zwischen Signing und Closing gewünscht sein.
Die Stellung eines Interim-Geschäftsführers durch uns erfolgt stets zeitlich befristet verbunden mit einer entsprechenden Haftungsfreistellung durch den jeweiligen Gesellschafter. Unsere Vergütung bestimmt sich dabei jeweils individuell unter Berücksichtigung des Aufwands und des potentiellen Haftungsrisikos des Interim-Geschäftsführers.